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Die NIS2-Richtlinie: der Beginn eines neuen Zeitalters für Cybersicherheit in der EU

Ein Leitfaden zum besseren Verständnis der NIS2-Richtlinie
NIS Directive Explained

In einer Zeit, in der Cybersicherheit durch immer komplexere und allgegenwärtige Bedrohungen gefährdet ist, manifestiert die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union ein Bollwerk der fortschrittlichen Cybersicherheit. Die auf der ursprünglichen EU-Richtlinie für die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen basierende NIS2 soll die Cybersicherheit der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen der EU untermauern. In diesem Blog gehen wir auf die Besonderheiten der NIS2-Richtlinie ein, erläutern ihre Ziele, ihren Umfang und ihre Auswirkungen auf den Schutz der Daten und die Datenspeicherung und geben Ihnen eine übersichtliche Orientierungshilfe für den Weg durch den Dschungel der Vorschriften.

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie, ehemals als „Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union“ bezeichnet, stellt eine umfassende Überarbeitung der EU-Strategie in Bezug auf die Cybersicherheit dar. Die als Maßnahme gegen die zunehmenden digitalen Bedrohungen und zum Schutz des EU-Binnenmarktes verabschiedete Richtlinie geht über den Umfang der ursprünglichen NIS-Richtlinie hinaus, deckt ein breiteres Spektrum von Sektoren ab und führt striktere Cybersicherheits- und Meldeanforderungen ein.

Das primäre Ziel der Richtlinie ist die Erhöhung der Cybersicherheit in allen EU-Mitgliedstaaten und die Sicherstellung einheitlicher und robuster Verteidigungsmechanismen gegen Cybervorfälle. Sie schreibt verbesserte Sicherheitsprotokolle, die zeitnahe Meldung von Sicherheitsvorfällen und ein strikteres regulatorisches Rahmenwerk für eine Vielzahl öffentlicher und privater Organisationen vor. Auf diese Weise sollen nicht nur kritische Infrastrukturen geschützt, sondern auch die Widerstandsfähigkeit des digitalen europäischen Binnenmarktes gestärkt werden.

Der Umfang der NIS2-Richtlinie

Mit der NIS2-Richtlinie wird der Umfang ihrer Vorgängerin deutlich erweitert. Die neue Richtlinie erstreckt sich auf weitere Sektoren und umfasst detaillierte Kriterien für die Einteilung in „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtungen. Diese Erweiterung ist Teil der EU-Strategie zur Verbesserung der Cybersicherheit in einem breiteren Spektrum von Branchen und Diensten und spiegelt die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen und die wachsende Bedrohung der Cybersicherheit wider.

Umfang der NIS2-Richtlinie

Von den NIS2-Leitlinien abgedeckte Sektoren

Das regulatorische Rahmenwerk der NIS2 erstreckt sich auf eine Vielzahl von Sektoren, die als kritisch für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität gelten. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung dieser Sektoren, eingeteilt in die „wesentlichen“ und die „wichtigen“ Einrichtungen gemäß dem Rahmenwerk:

NIS2 Sectors

Wesentliche Fokusbereiche der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie hebt mehrere wesentliche Bereiche zur Stärkung der Cybersicherheitsabwehr und der Reaktionsfähigkeit hervor:

  • Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen: Einrichtungen müssen umfassende Risikomanagementprozesse umsetzen und Sicherheitsmaßnahmen zur Minderung der erkannten Risiken einführen.
  • Meldung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen: Es gibt bestimmte Protokolle für die Meldung von Sicherheitsvorfällen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der zeitnahen und detaillierten Kommunikation mit den nationalen Behörden.
  • Lieferkettenrisiko: Die NIS2-Richtlinie weist ausdrücklich darauf hin, dass Einrichtungen ihre Lieferketten gegen Cyberbedrohungen sichern müssen, und erkennt den vernetzten Charakter moderner Geschäftsbetriebe an.
  • Schulungen und Sensibilisierung für Cybersicherheit: Die Richtlinie betont die Wichtigkeit regelmäßiger Schulungs- und Aufklärungsprogramme für Mitarbeiter und Geschäftsführung zur Förderung einer Kultur der Cybersicherheit in der gesamten Organisation.

NIS2-Regelwerk – wesentliche Fokusbereiche

Unterschiede zwischen dem NIS- und dem NIS2-Regelwerk

Die Evolution von NIS zu NIS2 ist wichtig für das Verständnis des sich weiterentwickelnden Cybersicherheitsgefüges in der Europäischen Union. Die ursprüngliche NIS-Richtlinie war die Grundlage für das EU-weite Reglement über Cybersicherheit insbesondere der wesentlichen Dienste in maßgeblichen Sektoren. Die NIS2-Richtlinie erweitert und vertieft diese Anforderungen angesichts der kontinuierlich eskalierenden und sich weiterentwickelnden Bedrohungen der Cybersicherheit.

  • Erweiterter Umfang: Während es bei NIS in erster Linie um kritische Sektoren wie Energie, Verkehr und Finanzwesen ging, behandelt NIS2 auch Sektoren wie öffentliche Verwaltung, Weltraum, Post- und Kurierdienste sowie Abfallwirtschaft.
  • Eindeutigere Definitionen: NIS2 liefert präzisere Definitionen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und stellt die Erwartungen und Verpflichtungen für ein breiteres Spektrum an Organisationen klar.
  • Striktere Compliance-Anforderungen: NIS2 sieht ein strengeres Risikomanagement und striktere Meldepflichten vor und spiegelt damit die immer ausgeklügelteren Sicherheitsbedrohungen wider.

Vorbereitung für NIS2-Compliance

Organisationen müssen sich proaktiv darum kümmern, die erweiterten Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen. Die Vorbereitung ist umfassend und beinhaltet die folgenden wesentlichen Bereiche:

Vorbereitung für die NIS2-Compliance

  • Lückenanalyse und Risikobewertung: Führen Sie eine gründliche Analyse durch, um zu erkennen, wo Ihre aktuellen Geschäftspraktiken im Hinblick auf Cybersicherheit von den Anforderungen der NIS2-Richtlinie abweichen. Führen Sie eine detaillierte Risikobewertung zur Erkennung potenzieller Schwachstellen und deren Auswirkungen auf kritische Dienste und Vorgänge durch.
  • Umsetzung des Rahmenwerks für Cybersicherheit: Entwickeln Sie ein solides Rahmenwerk für Cybersicherheit, das den NIS2-Vorgaben entspricht. Dieses Rahmenwerk sollte alle Aspekte der Informationssicherheit umfassen, d. h. von den physischen Komponenten über die Netzwerke bis hin zu Mitarbeiterschulungen und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  • Handhabung und Meldung von Sicherheitsvorfällen: Erstellen bzw. optimieren Sie Prozesse Ihres Vorfallsmanagements, um die schnelle Erkennung von Sicherheitsvorfällen und die Reaktion darauf in Übereinstimmung mit den Vorgaben der NIS2-Richtlinie sicherzustellen.
  • Lieferkettensicherheit: Bewerten und sichern Sie Ihre Lieferkette, um Schwachstellen zu beseitigen, die zu Sicherheitsverletzungen führen könnten. Implementieren Sie strikte Kontrollen und regelmäßige Prüfungen von Drittanbietern und Service Providern.
  • Schulungs- und Aufklärungsprogramme: Entwickeln Sie umfassende Schulungs- und Aufklärungsprogramme zur Aufklärung Ihrer Mitarbeiter auf allen Ebenen im Hinblick auf die Cybersicherheitsrisiken und die Verantwortung jedes einzelnen im Rahmen der NIS2-Richtlinie.
  • Compliance-Überwachung und kontinuierliche Verbesserung: Überwachen Sie regelmäßig die Einhaltung der NIS2-Anforderungen und passen Sie Ihre Organisation an die zunehmenden Cybersicherheitsbedrohungen an. Gewährleisten Sie die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitspraktiken und -protokolle.

Zeitrahmen und Umsetzung

Die NIS2-Richtlinie ist bereits in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Von der Richtlinie betroffene Einrichtungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt sicherstellen, dass sie die nationalen Gesetze zur Umsetzung der NIS2 einhalten. Darum ist es wichtig, dass Unternehmen sich bereits jetzt um die Compliance kümmern, damit sie am Stichtag gerüstet sind.

Bußgelder bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden, deren Höhe die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorschriften betont:

NIS2-Richtlinie: Bußgelder bei Nichteinhaltung

  • Gegen wesentliche Einrichtungen können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % ihres weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden, je nachdem, was höher ist.
  • Gegen wichtige Einrichtungen können Bußgelder bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % ihres weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden, auch hier je nachdem, was höher ist.
  • Darüber hinaus können leitende Führungskräfte persönlich haftbar gemacht und strafverfolgt werden, um der im Mittelpunkt der Richtlinie stehenden persönlichen Verantwortung jedes einzelnen auf jeder Unternehmensebene Rechnung zu tragen.

Organisationen sollten die NIS2-Compliance jedoch nicht nur zur Vermeidung dieser Bußgelder priorisieren, sondern vor dem Hintergrund des zunehmend feindlichen digitalen Umfelds ihr Sicherheitskonzept aktiv verstärken.

Auswirkungen für Informationssicherheits- und Datenschutzteams

Die Verabschiedung der NIS2-Richtlinie hat erhebliche Auswirkungen für Informationssicherheits- und Datenschutz-Teams in den Organisationen:

  • Erweiterte Rollen und Verantwortlichkeiten: Damit diese Teams ihre führende Rolle bei der Sicherstellung der NIS2-Compliance erfüllen können, müssen sie die Anforderungen der Direktive kennen und wissen, inwiefern diese für den Geschäftsbetrieb und die Technologien ihrer Organisation gelten.
  • Integrierte Sicherheitsmaßnahmen: Sie müssen umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen wie Risikomanagement, Reaktion auf Vorfälle und Sicherheit der Lieferkette in die allgemeine Sicherheitsstrategie der Organisation integrieren.
  • Anpassung des Datenschutzes: Die NIS2-Compliance muss mit den bestehenden Datenschutzvorschriften und den Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre in Einklang gebracht werden, um sicherzustellen, dass beim Umgang mit den Daten und bei den Sicherheitsmaßnahmen die Anforderungen beider Rahmenwerke erfüllt werden.
  • Kontinuierliche Schulung und Aufklärung: Laufende Schulungs- und Aufklärungsprogramme sind unverzichtbar, um alle Mitarbeiter über Sicherheitsbedrohungen und Compliance-Pflichten im Rahmen der NIS2-Richtlinie auf dem Laufenden zu halten.

NIS2-Vorschriften und Datenspeicherung

NIS2 und Datenspeicherung: Was Sie wissen müssen

Datenspeicherung und -management sind im Rahmen der NIS2-Richtlinie kritische Bereiche, in denen Organisationen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen müssen:

  • Datensicherheit und -integrität: Organisationen müssen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit und Integrität der Datenspeicher- und -verarbeitungstätigkeiten zu gewährleisten und auf den Fokus der NIS2-Richtlinie – Risikomanagement und sichere Informationssysteme – abzustimmen.
  • Einhaltung der Richtlinien für die Aufbewahrung von Daten: Einrichtungen müssen ihre Richtlinien für die Aufbewahrung von Daten überprüfen und möglicherweise überarbeiten, um die Einhaltung der NIS2-Anforderungen zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten sicher und nicht länger als erforderlich gespeichert werden.
  • Grenzüberschreitende Datenübermittlungen: Für Organisationen, die grenzüberschreitend tätig sind, bezieht die NIS2-Compliance auch die komplexen Gegebenheiten grenzüberschreitender Datenübermittlungen und die Einhaltung der Sicherheitsstandards aller geltenden Rechtsordnungen im Hinblick auf die Datenspeicherung mit ein.

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Die Zukunft der Cybersicherheit mit NIS2

Schlussendlich ist die NIS2-Richtlinie mit ihrem erweiterten Umfang, den strikten Compliance-Anforderungen und empfindlichen Bußgeldern bei Nichteinhaltung eine revolutionäre Weiterentwicklung der EU, in deren Mittelpunkt die Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und Dienste steht. Einrichtungen müssen sich proaktiv an diese Änderungen anpassen und die Richtlinie als Chance zur Stärkung ihrer Cybersicherheit, als Schutz gegen zunehmende Bedrohungen und als Beitrag zur kollektiven Sicherheit und wirtschaftlichen Stabilität der Europäischen Union begreifen. Auf diese Weise gewährleisten sie nicht nur die Einhaltung der NIS2-Vorgaben, sondern legen eine solide Grundlage zur Bewältigung der Sicherheitsbedrohungen des digitalen Zeitalters.

NIS2 EU | Cybersicherheit

Weitere FAQs

Die NIS2 gilt auch für Nicht-EU-Organisationen, die Dienste innerhalb der EU erbringen. Eine außerhalb der EU ansässige juristische Person, die in von der NIS2-Richtlinie abgedeckten Sektoren tätig ist oder für in der EU ansässige Unternehmen Dienste leistet, muss sich an die Vorgaben der Richtlinie halten und dafür Sorge tragen, dass ihre Maßnahmen für die Cybersicherheit den EU-Vorschriften entsprechen.

Kleine und mittlere Unternehmen können unter Umständen von bestimmten NIS2-Anforderungen ausgenommen werden. Dies hängt von ihrer Größe und den Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf kritische Sektoren aus. Sind sie jedoch wichtig für die Lieferkette oder wesentlich für bestimmte Einrichtungen, müssen sie sich an die relevanten NIS2-Bestimmungen halten.

Als Erstes sollten Sie mithilfe einer Lückenanalyse die aktuellen Defizite in Bezug auf die Compliance identifizieren. Dazu müssen Sie wissen, inwiefern die Richtlinie Ihre Organisation betrifft, und die dringlichen Bereiche priorisieren, beispielsweise Risikobewertung, Planung der Reaktion auf Vorfälle und Cybersicherheitsschulungen.

Für Cloud Service Provider, insbesondere diejenigen, die Daten für wesentliche und wichtige Einrichtungen hosten oder verwalten, gelten im Rahmen der NIS2-Richtlinie strengere regulatorische Prüfungen. Sie müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen unter anderem für Datenschutz, Vorfallmanagement und Lieferkettensicherheit gewährleisten, um die Vorschriften der Richtlinie zu erfüllen.

Die NIS2-Richtlinie schreibt zwar keine bestimmten Technologien vor, betont jedoch die Notwendigkeit wirksamer Cybersicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung, Erkennung von Vorfällen und Systeme für die Reaktion auf Vorfälle sowie regelmäßige Sicherheitsbewertungen zur Risikominderung.

Die NIS2-Richtlinie ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung. Sie konzentriert sich auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen in kritischen Sektoren, während es bei der Datenschutz-Grundverordnung in erster Linie um den Schutz personenbezogener Daten geht. Beide Richtlinien schreiben robuste Sicherheitsmaßnahmen, die Meldung von Vorfällen und persönliche Verantwortung vor und ermutigen zu einem ganzheitlichen Cybersicherheits- und Datenschutzkonzept.

Die nationalen Behörden sollen Leitlinien, Best Practices und Unterstützung bereitstellen, die Organisationen beim Verständnis und bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen helfen. Dies könnte unter anderem Vorlagen für die Meldung von Vorfällen, Schulungsprogramme oder die Einrichtung von Hotlines oder Beratungsdiensten als Hilfestellung für die Compliance beinhalten.

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